Grundsätzlich müssen Anschlagmittel vor jeder Inbetriebnahme einer Sichtprüfung unterzogen werden. Entsprechend der Vorgabe der UVV BGR 500 und der neuen Betriebssicherheitsverordnung müssen Anschlagmittel mindestens 1 mal jährlich einer genaueren Sichtprüfung unterzogen werden.
Mindestens alle 3 Jahre müssen Anschlagketten einer speziellen Riss- bzw. Belastungsprüfung unterzogen werden.


Diese Sicht- und Rissprüfungen führen wir für Sie durch, in Ihrem Betrieb, direkt vor Ort. Reparaturen können direkt vor Ort durchgeführt werden. Die notwendigen Dokumentationen nehmen ebenfalls für Sie vor.
Unser speziell für diese Aufgaben geschultes Personal kann Sie entsprechend den Vorschriften der Berufsgenossenschaft beraten.


Mit Hilfe des PC-Programms >>SERVICE<< zur elektronischen Erfassung und Verwaltung der in Ihrem Besitz befindlichen Anschlagmittel erfolgt ein automatischer Abgleich der in Ihrem Haus geprüften Anschlagmittel. Das Programm ist passwortgeschützt und somit nur für von Ihnen autorisierte Personen zugänglich.