ANSCHLAGMITTELPRÜFUNG
Um den arbeitssicheren Zustand von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln zu gewährleisten, müssen diese gemäß BetrSichV und DGUV-Regel 109-017 in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person geprüft werden.
SICHTPRÜFUNG
Grundsätzlich müssen Anschlagmittel vor jeder Inbetriebnahme einer Sichtprüfung unterzogen werden. Entsprechend der Vorgaben der DGUV-Regel 100-500 und der neuen Betriebssicherheitsverordnung müssen Anschlagmittel min. 1 mal jährlich einer genaueren Sichtprüfung unterzogen werden. Wir bieten Ihnen an, in Ihrem Werk diese Arbeiten für Sie zu erledigen.
Hilfsmittel
und Zubehör
- Grenzmesslehren für Ketten, 6 mm bis 28 mm
- Verschleißmesslehren für JDT-Haken, Nenngröße 6 bis 22
- Kabelbinder in Jahresfarbe zur Kennzeichnung der Anschlagmittel
- Kunststoffschilder mit Angabe zu den von uns angewandten Jahresfarben
- Tragfähigkeitstafeln und -poster
Das Hakenmaul darf max. 10% größer sein, als das Nennmaß >m< im Katalog. Der Verschleiß am Bolzendurchmesser darf max. 10% betragen..
RISSPRÜFUNG
Mindestens alle 3 Jahre müssen Anschlagketten einer speziellen Riss- bzw. Belastungsprüfung unterzogen werden. Diese Rissprüfung führen wir für Sie durch, in Ihrem Betrieb, direkt vor Ort. Unser spe-ziell für diese Aufgaben geschultes Personal kann Sie entsprechend den Vorschriften der Berufsgenossenschaft beraten.
Vereinbaren Sie direkt telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Tel.: +49 2304 757-0
E-Mail: mail@jdt.de
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