Sichtprüfung

Grundsätzlich müssen Anschlagmittel vor jeder Inbetriebnahme einer Sichtprüfung unterzogen werden. Entsprechend der Vorgaben der DGUV-Regel 109-017 und der neuen Betriebssicherheitsverordnung müssen Anschlagmittel min. 1 mal jährlich einer genaueren Sichtprüfung unterzogen werden. Wir bieten Ihnen an, in Ihrem Werk diese Arbeiten für Sie zu erledigen.

Sichtprüfung
Verschleißmessung
Verschleißmessung
Grenzmesslehren

Rissprüfung

Mindestens alle 3 Jahre müssen Anschlagketten einer speziellen Riss- bzw. Belastungsprüfung unterzogen werden. Diese Rissprüfung führen wir für Sie durch, in Ihrem Betrieb, direkt vor Ort. Unser speziell für diese Aufgaben geschultes Personal kann Sie entsprechend den Vorschriften der Berufsgenos-senschaft beraten.

Magnetische Rissprüfung
Reparatur
PC-Programm SERVICE
 
 

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Tel.: +49 (0) 2304 / 757 0