Grundsätzlich müssen Anschlagmittel vor jeder Inbetriebnahme einer Sichtprüfung unterzogen werden. Entsprechend der Vorgaben der DGUV-Regel 109-017 und der neuen Betriebssicherheitsverordnung müssen Anschlagmittel min. 1 mal jährlich einer genaueren Sichtprüfung unterzogen werden. Wir bieten Ihnen an, in Ihrem Werk diese Arbeiten für Sie zu erledigen.
Mindestens alle 3 Jahre müssen Anschlagketten einer speziellen Riss- bzw. Belastungsprüfung unterzogen werden. Diese Rissprüfung führen wir für Sie durch, in Ihrem Betrieb, direkt vor Ort. Unser speziell für diese Aufgaben geschultes Personal kann Sie entsprechend den Vorschriften der Berufsgenos-senschaft beraten.
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